Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Angela Wiese | 04525/495-138 | 04525/495-238 | ||
Kerstin Wagner | 04525/495-143 | 04525/495-243 | ||
Karin Jalas | 04525/495-120 | 04525/495-220 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
Hierfür wird
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen) benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Sofern Ihr Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein ist, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung vom Land getragen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass oder
- Kinderausweis (soweit vorhanden).