Überwachungsbedürftige Gewerbe
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Manja Harder | 04525/495-139 | 04525/495-239 | ||
Marco Mantau | 04525/495-148 | 04525/495-248 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- An- und Verkauf (durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras,
- Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 38 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Nachweis der Zuverlässigkeit.