Sterbeurkunde
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Angela Wiese | 04525/495-138 | 04525/495-238 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
- Ort und Tag seiner Geburt,
- seine Religionszugehörigkeit,
- sein letzter Wohnsitz,
- sein Familienstand sowie
- Ort und Zeitpunkt des Todes.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG),
- § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).