Sonn- und Feiertage
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Marco Mantau | 04525/495-148 | 04525/495-248 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
An den Sonn- und Feiertagen soll dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen. Deshalb ist Arbeit nur in besonders gesetzlich geregelten Fällen erlaubt. Zudem sind grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Staatlich anerkannt sind in Schleswig-Holstein folgende Feiertage:
Staatlich anerkannt sind in Schleswig-Holstein folgende Feiertage:
- Neujahr,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- Maifeiertag,
- Christi Himmelfahrt,
- Pfingstmontag,
- Tag der Deutschen Einheit,
- Reformationstag,
- Volkstrauertag,
- Totensonntag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Ausnahmen von den Verboten des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (beispielsweise zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, zu Ladenöffnungszeiten, zu Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sowie zur Sonn- und Feiertagsruhe im Reisegewerbe) sind zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Derzeit fallen in Schleswig-Holstein Gebühren zwischen 10,00 und 200,00 € gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Stelle.