Personalausweis: Adresse ändern
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Angela Wiese | 04525/495-138 | 04525/495-238 | ||
Kerstin Wagner | 04525/495-143 | 04525/495-243 | ||
Karin Jalas | 04525/495-120 | 04525/495-220 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel wegen eines Umzugs geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis entsprechend ändern lassen.
Die zuständige Stelle ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift und der Personalausweisnummer auf die Rückseite des Dokumentes aufklebt. Sie ändert zudem die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Anschrift.
Die zuständige Stelle ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift und der Personalausweisnummer auf die Rückseite des Dokumentes aufklebt. Sie ändert zudem die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Anschrift.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Änderung der Anschrift sollte möglichst im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Keine
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 27 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) ,
- § 19 Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV).
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Personalausweis.