Kindertagesbetreuung
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Bettina Patzke | 04525/495-144 | 04525/495-244 |
Örtliche Zuständigkeit:
Kreis Ostholstein
Fachdienst Jugend, Betreuung, Bildung und Sport
-Tagespflege-
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel.: 04521/788 - 0
Fax: 04521/788 - 600
E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Formen der Kindertagesbetreuung sind Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen) und Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die genannten zuständigen Stellen können Ihnen auch Auskunft zu Tagespflegepersonen (auch bekannt als 'Tagesmutter') geben.
Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf den Internetseiten des Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf den Internetseiten des Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (zum Beispiel Gemeinde, Kirchen) festgesetzt. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.