Halteverbot/ Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/ Gewerbetreibende
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Manja Harder | 04525/495-139 | 04525/495-239 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.