Gewerbeanmeldung: Europäische Genossenschaft (SCE)
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Marco Mantau | 04525/495-148 | 04525/495-248 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Eine Europäische Genossenschaft (SCE) kann auf folgende Weise errichtet werden:
- Gründung durch mindestens fünf juristische oder natürliche Personen, deren (Wohn-)Sitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegen,
- Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft, die bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem anderen Mitgliedsland des EWR hatte oder
- Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern des EWR.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, besteht für diese Zweigniederlassungen eine Gewerbe-Anmeldungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Für den Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Notariell beglaubigte Antrag, der den Namen, Sitz und Geschäftsgegenstand der Genossenschaft enthalten muss.
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- Auszug aus dem Handelsregister.
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.