Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Manja Harder | 04525/495-139 | 04525/495-239 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).