Namensänderung (Namenserklärung)
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Angela Wiese | 04525/495-138 | 04525/495-238 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Bei Kindern
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
- Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- §§ 1355, 1616 bis 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Art. 10. Abs. 2 und 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.