Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Bettina Patzke | 04525/495-144 | 04525/495-244 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (§ 6 Kindertagesstättengesetz - KiTaG). Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (§ 6 Kindertagesstättengesetz - KiTaG). Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.