Gewerbeanmeldung
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Marco Mantau | 04525/495-148 | 04525/495-248 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
- Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
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Anträge / Formulare
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte