Bibliotheken (öffentlich)


zuständiger Geschäftsbereich:

Gemeindebücherei Ahrensbök
Mösberg 3
23623 Ahrensbök

04525/4998011




17.12.2025 - 
Die Gemeindeverwaltung Ahrensbök teilt mit, dass die Gemeindebücherei aufgrund der Festtage vom 22.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 geschlossen bleibt. Ab Dienstag, den 13.01.2026 ist die Gemeindebücherei wieder für den Publikumsverkehr mit neuen Öffnungszeiten da. 

Nach der Weihnachtsschließung der Gemeindebücherei startet diese mit neuen Öffnungszeiten in das neue Jahr. Diese neuen Öffnungszeiten wurden gemeinsam erarbeitet und sollen dazu beitragen, dass vermehrt Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten aber vor allem Berufstätige durch attraktivere Öffnungszeiten angeregt werden, Nutzer der Gemeindebücherei zu werden. 

Die Gemeinde Ahrensbök erhofft sich hierdurch eine Steigerung der Attraktivität und Akzeptanz der Bücherei in der Bevölkerung. 
War die Gemeindebücherei bisher nur am Mittwoch geschlossen, so kommt der Montag als Schließtag hinzu. Dafür wird jedoch die Gemeindebücherei zukünftig auch am Samstag geöffnet sein. Zudem werden die Öffnungszeiten teilweise zentriert und zum Tagesverlauf hinaus erweitert.

Diese neuen Öffnungszeiten gelten ab Montag, den 12. Januar 2026:

Montagsgeschlossen
Dienstags12:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwochsgeschlossen
Donnerstags10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstags (neu)11:00 Uhr - 13:00 Uhr

   

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Die Gemeindebücherei wurde am 12 Mai 1960 gegründet. Im Mai 1995 bezog sie ihre Räume im Bürgerhaus „ Ernst- und Elly Prüß“ am Mösberg 3 in Ahrensbök.

Sie ist eine öffentliche Serviceeinrichtung für die Bevölkerung und Gäste der Region.

Neben einem vielfältigen Buch- und Medienangebot besteht nun auch die Möglichkeit der „Onleihe“. Ein weiteres Serviceangebot ist die Beratung und Einführung in die Büchereinutzung, Vorbestellungen, Bücherkisten für Schulklassen und Kindergärten.

Führungen nach vorheriger Terminabsprache.

Für die Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Die Gebührenordnung finden Sie hier

Die Benutzungsordnung finden Sie hier

Auf die Homepage der Gemeindebücherei gelangen Sie mit einem Klick auf das Logo.

Wappen Bücherei

Leistungsbeschreibung
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )