Bebauungsplan
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Peter Mowka | 04525/495-130 | 04525/495-230 | ||
Julia Bierett | 04525/495-146 | 04525/495-246 | ||
Rabea Jungenkrüger | 04525/495-131 | 04525/495-231 | ||
Ines Schroedter | 04525/495-141 | 04525/495-241 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
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wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
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welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
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welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
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Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
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Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
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Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
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der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
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eines Bauleitplans zu beteiligen.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Anhörungsfrist:
30
Tage
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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