Personalausweis


zuständiger Geschäftsbereich:

Rathaus
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Ansprechperson:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04525/495-143 04525/495-243
04525/495-151 04525/495-251
04525/495-138 04525/495-238

Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig
oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist, Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6  Jahre

für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei Ihrer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst. Sie können dann gleich einen neuen Personalausweis beantragen. Haben Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
  • Für die Aufklärung der Straftat des Diebstahls ist die Polizei zuständig. Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten.
  • Ab dem 2. August 2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Personalausweise ohne dieses Logo bleiben grundsätzlich bis zum Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes gültig.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
Abgabe: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 43,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )






 
Was muss ich mitbringen?
  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )