Bauaufsicht
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Peter Mowka | 04525/495-130 | 04525/495-230 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 59 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG).