Kircheneintritt / Kirchenaustritt


zuständiger Geschäftsbereich:

Rathaus
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Ansprechperson:

Ansprechpartner
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04525/495-151 04525/495-251
04525/495-138 04525/495-238
04525/495-148 04525/495-248


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Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)






 
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)