Anliegerbescheinigung


zuständiger Geschäftsbereich:

Rathaus
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Ansprechperson:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04525/495-129 04525/495-229

Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )





Rechtsbehelf
  • Widerspruch
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



 
Was muss ich mitbringen?
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )