Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Manja Harder | 04525/495-139 | 04525/495-239 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände,
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
- Informationsstände,
- Werbeaufsteller/Werbetafeln,
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
- Fahrradständer,
- Plakatierung,
- Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
- Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Standort,
- Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen.