Eheurkunde
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Angela Wiese | 04525/495-138 | 04525/495-238 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließung vorgenommen wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
Es kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Für die Verwendung einer Eheurkunde im Ausland kann ggf. ein mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister erstellt werden (interationale Urkunde) oder eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- Religionszugehörigkeit und
- Ort und Tag der Eheschließung
Es kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Für die Verwendung einer Eheurkunde im Ausland kann ggf. ein mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister erstellt werden (interationale Urkunde) oder eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG),
- § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).